Eine wichtige, neue Regulierung zur Nachhaltigkeit im Finanzmarkt ist seit 10.März diesen Jahres in der EU verpflichtend, die sog. „Offenlegungsverordnung“.
Diese Verordnung verpflichtet alle Finanzdienstleister (Produktanbieter und Berater) dazu, transparent über Nachhaltigkeitsaspekte der angebotenen Finanzprodukte zu informieren. Das betrifft also praktisch auch alle Arten von Finanzberatern, allerdings davon nur Betriebe mit mehr als drei Mitarbeitern. Für mein Unternehmen ist diese Regelung demnach nicht verpflichtend. Da ich mein gesamtes Beratungskonzept seit Anfang 2010 sowieso schon auf nachhaltige Finanzkonzepte ausgerichtet habe, sehe ich keinen zusätzlichen Nutzen für meine Kunden darin, darüberhinaus mich am Wortlaut der EU-Vorgaben zu orientieren. Denn wie fast jede Regulierung ist diese erstens mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und läßt zweitens jede Menge Schlupflöcher, auch weitgehend konventionelle Finanzprodukte nun als nachhaltig zu klassifizieren, siehe z.B. diesen Bericht des ECOreporter dazu: Sind wirklich 25% aller Fonds nachhaltig?
Eine kritsch-differenzierte Beratung zu effektiver Wirkung von ethisch-ökologischen Ansätzen und eine individuelle Abstimmung auf die persönlichen Nachhaltigkeitsvorstellungen meiner Kunden scheint mir da sinnvoller.
Nicht erst mit dem Inkrafttreten dieser und anderer EU-Regulierungen ist die Tendenz zu beobachten, daß fast alle großen Konzerne, auch der Finanzbranche, den Begriff der „Nachhaltigkeit“ für sich in Anspruch nehmen. Es dürfte kein Geheimnis sein, daß es sich in sehr vielen Fällen dabei eher um Greenwashing handelt.
Umso wichtiger scheint mir in dieser Zeit die Aufgabe eine Beraters für nachhaltige Finanzlösungen zu sein, diese allgegenwärtigen „grünen Versprechungen“ kritisch zu hinterfragen und weiterzudenken, auch im Sinne wirklich langfristig ökologisch und sozial tragfähigerer Wirtschaftsmodelle.