Die bedenkliche Macht von großen Fondsgesellschaften
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat vor kurzem einen sehr heiklen und allgemein noch kaum beachteten Umstand thematisiert, nämlich die (un-)heimliche Macht von großen (sehr großen) Fondsgesellschaften. Vor allem der größte Vermögensverwalter der Welt, BlackRock, wird in dem Artikel genannt, der verwaltet insgesamt 4.700 Milliarden Dollar an Investments!! Zum Vergleich, der deutsche Bundeshaushalt hat ein Volumen von „nur“ ca. 300 Milliarden EUR. Mit dieser Marktmacht gelingt es den marktbeherrschenden Fondsgesellschaften, ganze Branchen weitgehend unter ihre Kontrolle zu bringen und mit Ihrem Einfluß über ihre Stimmrechte können sie damit mehr oder weniger den Wettbewerb aushebeln und die Geschäftspolitik der einzelnen Unternehmen weitgehend nur noch dem (Rendite-)Interesse der Fondsgesellschaft unterordnen. Alleine in Deutschland z.B. ist BlackRock der Mehrheitseigner von mehr als einem Drittel aller DAX-Konzerne! Es sind also oft gar nicht mehr im wesentlichen die Unternehmensvorstände, die die Unternehmenspolitik entscheidend prägen, sondern vielfach bereits die marktbeherrschenden großen „Vermögensverwalter“. Bliebe noch zu fragen, wessen Vermögen da verwaltet wird. Sicherlich nur zu einem Bruchteil das von „normalen“ Privatinvestoren, aber es sei hier auch erwähnt, daß die oben genannte Fondsgesellschaft durchaus auch eine Anzahl an (teilweise recht gängigen) Publikumsfonds in Deutschland anbietet. Und auch einer der größten ETF-Anbieter hierzulande ist…..
Übrigens, BlackRock bietet sogar auch eine (sehr) kleine Anzahl von Fonds und ETFs hierzulande an, die als „nachhaltige“ Anlagen geführt werden. Ernsthafte und verantwortliche Nachhaltigkeitskriterien kann man von solchen Angeboten jedoch kaum erwarten. Dann greift man lieber auf die durchaus vorhandenen sehr guten nachhaltigen Fonds von mittelgroßen und kleineren spezialisierten Gesellschaften zurück, bei denen übrigens gerade das Thema Stimmrechtsausübung und Dialog mit den Unternehmen (Fachbegriff: „Engagement“) im Sinne von guter Unternehmensführung und Achtung von Umwelt- und Sozialstandards (ESG-Kriterien) neben den reinen Auswahl- und Ausschlußkriterien eine der wesentlichen nachhaltigen Wirkungen darstellt.