Wichtige Änderung beim Kindergeld ab 2016 – Handeln erforderlich

Hinter dem (ziemlich behördendeutschen) Begriff „IdNr-Kontrollverfahren Kindergeld“ verbirgt sich eine wesentliche Änderung zur Kindergeldgewährung ab 1.1.2016: Es muß unbedingt die Steuer-ID des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden, damit die Zahlungen weiterhin sichergestellt sind. Offizielle Informationen hierzu finden sich auf der entsprechenden Seite des Bundeszentralamtes für Steuern. Inwieweit Kindergeldzahlungen tatsächlich eingestellt werden, falls zum Jahresbeginn die ID-Nummern des Kindes nicht vorliegen, darüber gibt diese Seite – so wie ich das sehe – leider etwas widersprüchliche Auskünfte. Es scheint allen Betroffenen auf jeden Fall angeraten, sich möglichst frühzeitig um diese Angelegenheit zu kümmern.