Kurzfristige vorzeitige Kündigung in 2013 ablaufender Lebensversicherungen kann sinnvoll sein!

Wie u.a. die Financial Times Deutschland am 11.Nov. und am 20.Nov. berichtet, kann es für Versicherte von Lebens-/Rentenversicherungen, deren Vertrag im Jahr 2013 abläuft, sinnvoll sein, diesen vorzeitig zu kündigen.
Hintergrund ist eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), die erst Anfang November vom Bundestag beschlossen wurde.

Diese Änderung beschränkt, kurz gesagt, die Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven. Und nur bei einer vorzeitigen Kündigung würde man noch unter die bisherige (günstigere) Regelung fallen. Dieser Umstand kann jedoch keine pauschale Aussage sein, daß eine vorzeitige Kündigung in jedem Fall günstiger ist. Um das festzustellen, müsste immer eine konkrete Anfrage beim Versicherer gemacht werden über den aktuellen Rückkaufswert und die voraussichtliche Ablaufleistung. Erst mit diesen Daten kann man entscheiden, welche Handlungsweise vernünftig ist.

Allerdings hat man nur noch wenige Tage Zeit dazu: Kündigungen zu den Bedingungen der alten Bewertungsreserven sind nur noch bis zum 30.November 2012 möglich!