Kurzfristige vorzeitige Kündigung in 2013 ablaufender Lebensversicherungen kann sinnvoll sein!

Wie u.a. die Financial Times Deutschland am 11.Nov. und am 20.Nov. berichtet, kann es für Versicherte von Lebens-/Rentenversicherungen, deren Vertrag im Jahr 2013 abläuft, sinnvoll sein, diesen vorzeitig zu kündigen.
Hintergrund ist eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), die erst Anfang November vom Bundestag beschlossen wurde.

Diese Änderung beschränkt, kurz gesagt, die Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven. Und nur bei einer vorzeitigen Kündigung würde man noch unter die bisherige (günstigere) Regelung fallen. Dieser Umstand kann jedoch keine pauschale Aussage sein, daß eine vorzeitige Kündigung in jedem Fall günstiger ist. Um das festzustellen, müsste immer eine konkrete Anfrage beim Versicherer gemacht werden über den aktuellen Rückkaufswert und die voraussichtliche Ablaufleistung. Erst mit diesen Daten kann man entscheiden, welche Handlungsweise vernünftig ist.

Allerdings hat man nur noch wenige Tage Zeit dazu: Kündigungen zu den Bedingungen der alten Bewertungsreserven sind nur noch bis zum 30.November 2012 möglich!

Garantiezinsmodell der Lebensversicherer in der Diskussion

Die Anzeichen mehren sich, daß das Modell Kapitallebensversicherung bzw. Rentenversicherung vor einem Umbruch steht. Wenn die derzeitige Niedrigzinsphase anhält (wofür manches spricht), wird es auf Dauer nicht mehr möglich sein, auch die in der Vergangenheit zugesagten Garantiezinsen von bis zu 4% zu halten. Aktuell liegt der Garantiesatz (auf den Sparanteil!) bei 1,75%. Das Versicherungsaufsichtsgesetz läßt durchaus Auswege aus diesen Garantieversprechen zu auf Anordnung der Aufsichtsbehörde. Es bleibt aber zu hoffen, daß es die Branche schafft, auf zukunftsfähigere Modelle zu setzen (z.B. in die Richtung Sachwertanlage mit Inflationsausgleich). Ein sehr interessanter Artikel dazu ist heute in der Financial Times Deutschland erschienen.

In Italien sollen wohl ab 2013 Bargeldzahlungen über 50 Euro verboten werden

Verschiedene Online-Medien melden, u.a. Südtirol News, daß in Italien ab Juli 2013 ein Verbot von Bargeldzahlungen über 50 Euro gelten soll. Bereits seit Juli diesen Jahres gilt ein Verbot von Zahlungen über 1.000 Euro, schreiben die Medien.

Dies wird mit Maßnahmen gegen „Geldwäsche“ und „Schwarzgeldzahlungen“ begründet. Das mag man nachvollziehen oder nicht, Tatsache ist, daß, zumindest in Deutschland, nur Bargeld ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, Buch- oder Giralgeld, wie Geld auf Bankkonten genannt wird, hingegen nicht. Und jedenfalls ist Buchgeld grundsätzlich von Banken- wie staatlicher Seite wesentlich einfacher zu kontrollieren.

„Kostenlose Vermögensberatung“….

Gerade ist ein schöner Artikel auf Spiegel Online erschienen zu dem an sich nicht so neuen Thema der „kostenlosen Vermögensberatung“ in einer Bank, trotzdem immer wieder wichtig und lesenswert.