Erlaubnis und Registrierung zur Vermittlung von Baufinanzierungen

Die im März diesen Jahres in Kraft getretene, sogenannte „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ (kurz „WIKR“) bringt unter anderem einige Vorschriften, die Banken bei der Vergabe von Immobilien-Krediten neue, strengere Regeln auferlegen, die nicht unumstritten sind und teilweise Kunden den Zugang zu Baufinanzierungen stark erschweren. Weiterhin ist mit diesem Gesetz aber auch die (begrüssenswerte) Pflicht eingeführt worden, daß ein freier Vermittler seine Sachkunde in diesem Bereich nachweisen muß (z.B. durch entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung). Mit einem solchen Sachkundenachweis ist dann eine behördliche Erlaubnis zu beantragen und diese ist im öffentlichen Vermittlerregister abrufbar. Eine solche Regelung gab es für die Vermittlung von Versicherungen und Geldanlagen schon länger, daher ist die Ausweitung auch auf den Bereich der Baufinanzierungen nur folgerichtig und konsequent.

Der Betreiber dieser Seite, Mathias Winkler – Nachhaltige Finanzlösungen, freut sich feststellen zu können, daß auch diese Genehmigung und Eintragung (nach § 34i Abs.1 Satz 1 Gewerbeordnung) nun für ihn erfolgt ist und sich im aktualisierten Impressum widerspiegelt. Somit kann in der Beratung das gesamte mögliche Spektrum von Geldanlagen, Versicherungen und Baufinanzierungen angeboten werden. Das Ganze natürlich unter besonderer Berücksichtung von ethisch-ökologischen Auswirkungen und Aspekten.