Zur Finanzierungsmöglichkeit kleinerer ökologischer und sozialer Projekte

Derzeit liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum “Verbraucherschutz” bei Vermögensanlagen vor. Dieser hätte in der vorliegenden Form zur Folge, daß praktisch alle kleineren und mittelgroßen unabhängigen Unternehmungen (auch Genossenschaften) sich einer Flut von aufwendigen und teuren Formvorschriften gegenüber sähen, die die allermeisten kaum zu leisten im Stande wären. Im Wesentlichen geht es um die Erstellung der höchst komplexen “Verkaufsprospekte”. Mal ganz abgesehen davon, ob ein über 100-seitiger Prospekt mit einer Unmenge an finanziellen und rechtlichen Details den meisten Verbrauchen wirklich ein mehr an Aufklärung und Sicherheit bringen würde, hieße dieser Gesetzestext in der Praxis auch, daß gerade die kleineren – auch ökologischen und sozialen – Initiativen diesen Aufwand gar nicht mehr betreiben und sich somit nicht mehr über interessierte Privatanleger finanzieren könnten. Übrig blieben am Markt dann wohl fast nur noch Angebote von großen Finanzkonzernen, die solchen Dokumentationsaufwand leicht finanzieren können. Daß das wünschenswert und im Sinne des Verbraucherschutzes ist, darf mehr als bezweifelt werden. Es ist daher der Petition, die auf diesem Mißstand aufmerksam macht, eine großer Erfolg und zahlreiche Mitunterstützer zu wünschen: http://www.syndikat.org/de/wirsindnichtprokon/